17.02.2020
Am 15. März 2020 ist Kommunalwahl – und seit einigen Tagen werden die Briefwahlunterlagen ausgegeben! Wenn Sie am Wahltag nicht zur Wahl in ihr Wahllokal gehen können oder wenn Sie einfach in Ruhe zuhause wählen möchten, können Sie die Briefwahl beantragen. Dafür gibt es fünf Wege:
Wird ein Wahlschein für einen anderen beantragt, muss eine schriftliche gesonderte Vollmacht (nicht aber Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht) vorliegen. Der Online-Antrag beinhaltet auch eine Vollmacht, die es Vertreterinnen und Vertreter ermöglicht, die Wahlscheine im Bürgeramt abzuholen.
Antrag und Abholung der Briefwahlunterlagen ist ab sofort möglich. Die Anträge auf Briefwahl werden bis Freitag, 13. März, 15 Uhr, angenommen – Ausnahme ist einzig eine nachweisbare plötzliche Erkrankung, dann ist die Beantragung bis zum 15. März um 15 Uhr im Bürgeramt Süd möglich.
Die Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig an das Bürgeramt zurückgesendet werden: Sie müssen spätestens am Sonntag, 15. März, um 18 Uhr dort vorliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Unterlagen auch die Briefkästen des Rathauses, Königstraße 88, oder des Bürgeramtes Süd, Schwabacher Straße 170, eingeworfen werden.
Aus Liebe zu Fürth: Thomas Jung und die SPD wählen – per Briefwahl oder im Wahllokal!