21.03.2020

Alle Hilfestellungen in der Übersicht: Örtliche Wirtschaft erhält umfangreiche Unterstützung

Maurice Guglietta

Nicht nur unser Gesundheitssystems steht vor großen Herausforderungen. Auch die örtlichen Unternehmerinnen und Unternehmer, Firmen, Kleinstbetriebe und Gewerbetreibende bekommen die Auswirkungen der Coronakrise voll zu spüren. Daher haben alle politischen Ebenen – vom Bund über das Land bis hin zur Kommune – schnell gehandelt und umfangreiche Hilfestellungen angeboten.

Die Stadt Fürth hat dazu eine zentrale Hotline eingerichtet:

  • Erreichbar ist die Hotline der Stadt von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr,
  • unter der Rufnummer 0911- 974 1273 oder
  • per Mail an die aws@fuerth.de.

Weitere wichtige Anlaufstellen außerhalb der Kleeblattstadt:

  1. Soforthilfe der Bayerischen Staatsregierung: Dieses Soforthilfeprogramm richtet sich an gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörige der Freien Berufe bis 250 Mitarbeiter, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Zuständig für die Gewährung ist die jeweilige Bezirksregierung. Die finanzielle Unterstützung liegt zwischen 5.000 und 30.000 Euro je nach Größe des Unternehmens: Die Soforthilfe wird ab Freitag, 20.03.2020 ausbezahlt. Dazu das Antragsformular: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/. Telefonische Informationen in Mittelfranken: 0981 53-1320.
  2. Das Kurzarbeitergeld: Wenn Betriebe aufgrund des Corona-Virus vorübergehend schließen müssen oder z.B. Lieferungen ausbleiben und dadurch die üblichen Betriebszeiten wesentlich verringert werden müssen, können Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen, und zwar bereits wenn nur 10 % der Belegschaft vom Arbeitsausfall betroffen sind. Informationen und Online-Antrag: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen. Telefonische Informationen gibt es unter 0800 4555520.
  3. Über die Banken und Sparkassen können die KfW-Corona-Hilfen beansprucht werden. Der Bund hatte neue unbegrenzte Kredit bereitgestellt. Informationen dazu unter https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
  4. Die Bundesregierung plant darüber hinaus noch einen Solidaritätsfonds für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen in Höhe von bis zu 50 Milliarden Euro. Weitere Infos dazu sind noch nicht bekannt.
  5. Die Insolvenzpflicht für geschädigte Unternehmen soll bis 30.09.2020 ausgesetzt werden.
  6. Zudem gibt es steuerliche Erleichterungen: Unternehmen erhalten die Möglichkeit der Steuerstundung und -anpassung. Ansprechpartner hierfür sind die jeweiligen Finanzämter.