14.08.2021
Am 26. September 2021 ist Bundestagswahl – und ab Montag werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Wenn Sie am Wahltag nicht zur Wahl in ihr Wahllokal gehen können oder wenn Sie einfach in Ruhe zuhause wählen möchten, können Sie ab sofort die Briefwahl beantragen. Dafür gibt es fünf Wege:
Wird ein Wahlschein für einen anderen beantragt, muss eine schriftliche gesonderte Vollmacht (nicht aber Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht) vorliegen.
Antrag und Abholung der Briefwahlunterlagen ist ab sofort möglich. Die Anträge auf Briefwahl werden bis Freitag, 24. September, 18 Uhr, angenommen – Ausnahme ist einzig eine nachweisbare plötzliche Erkrankung, dann ist die Beantragung bis zum 25. September um 12 Uhr möglich.
Die Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig an das Bürgeramt zurückgesendet werden: Sie müssen spätestens am Sonntag, 26. September, um 18 Uhr dort vorliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Unterlagen auch in die Briefkästen des Rathauses, Königstraße 88, oder des Bürgeramtes Süd, Schwabacher Straße 170, eingeworfen werden.
Aus Liebe zu Fürth: Olaf Scholz, Carsten Träger und die SPD wählen – per Briefwahl oder im Wahllokal!